Offener Brief an Minister Rösler
Deutsche Aerzteunion -SIGNA
Syndikale Interessen-Gemeinschaft niedergelassener Aerzte und Zahnaerzte
D-78166 Donaueschingen, Alte Wolterdinger Str. 78, Fax: 0771-8967374, oder 0771-8968011
e-mail:deutsche-aerzteunion-signa@arcor.de, www.deutsche-aerzteunion-signa.com
Offener Brief an Herrn Dr. Philipp Rösler, Bundesgesundheitsminister 20.02.2010
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstr. 108
10117 Berlin per e-mail: info@bmg.bund.de
Die "Deutsche Ärzteunion - SIGNA" bittet den obersten Dienstherrn der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung, Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler, den 1. Vorsitzenden der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, wegen unseres Erachtens sittenwidriger Vertragsschließung mit der Privaten Krankenversicherung zum Basistarif zu rügen und seines Amtes zu entheben.
Sehr geehrter Herr Dr. Rösler,
es verstößt gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Menschen, die durch die verpflichtende Körperschaftsmitgliedschaft gebundenen Ärzte zu einer Behandlung privat versicherter Patienten (Basistarif) zu unwirtschaftlichen und vermögensverzehrenden Gebührensätzen zu zwingen.
Die vom KBV-Vorsitzenden Dr. A. Köhler getroffenen Vereinbarungen mit der Privaten Krankenversicherung erkennen wir nicht an und verweisen auf die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts; Az.: 1 BvR 807/08 und 808/08 welches ohne gesonderte zusätzliche Regelung keine Behandlungspflicht der Vertragsärzte sieht, Standard/Basistarif-Versicherte zu behandeln.
Der Grund für diese Feststellung war die absehbar unwirtschaftliche, nicht kostendeckende, jedoch dennoch von der Amtsvorgängerin Ursula Schmidt unter höchst umstrittenen Bedingungen ins Gesetz geschriebene Tarifgestaltung.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung unter Dr. A. Köhler hat ohne Not durch „gesonderte zusätzlicheRegelungen“ zu nach unserer Auffassung sittenwidrigen Bedingungen eine Behandlungspflicht der ihr zwangsunterstellten Ärzte ausgelöst.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bei „den gesonderten zusätzlichen Regelungen“ vermutlich keineexistenz-vernichtende Auszehrungsvereinbarung zu Lasten der versorgenden Ärzte im Blick. Das Thema ist nicht etwa, bestimmte Personen/Versichertenkreise nicht behandeln zu wollen, sondern vielmehr bestimmte Personen/Versichertenkreise nicht behandeln zu können, weil eine Behandlungskostendeckung nicht gewährleistet ist.
Vermögenszehrung für Ärzte tritt ein, wenn Basistarifpatienten zu einem Gebührensatz zwischen Faktor 0,9 und 1,2 der seit 1982 (28 Jahre) kaum angepassten ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ, 1996 um durchschnittlich 3,6% erhöht, auch schon 14 Jahre her) behandelt werden sollen - wie es nun der KBV Vorsitzende Dr. A. Köhler nach unserer Meinung sittenwidrig und grundrechtswidrig mit der PKV vereinbart hat.
Wir weisen darauf hin, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie sämtliche Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts KEINE Grundrechtsträgerschaft besitzen und somit für die Grundrechtsträger Ärzte keine Verträge mit privatrechtlichen Gesellschaften tätigen dürfen.
Die „Deutsche Aerzteunion-SIGNA“ fordert Sie als aufsichtsführenden und weisungsbefugten Minister auf, Herrn Dr. A. Köhler wegen des nach unserer Einschätzung zutreffenden Tatbestandes der Veruntreuung gem. § 266 StGB aus seinem Amt zu entfernen.
Deutsche Ärzteunion – SIGNA 20.02.2010
Der Vorstand:
Dipl.-Med. Bernd Wagner, 1. Vorsitzender der „Deutschen Aerzteunion -SIGNA“
Dr. med. dent. Manuela Peters, 2.Vorsitzende der „Deutschen Aerzteunion -SIGNA“
Dr. med. Thomas Wätzold, 3. Vorsitzender der „Deutschen Aerzteunion -SIGNA“
Valeria Renz, Pressesprecherin der „Deutschen Aerzteunion -SIGNA“
Dieter Schlierf, Schriftführer der „Deutschen Aerzteunion -SIGNA“
Bernhard Salomon, Schatzmeister der „Deutschen Aerzteunion-SIGNA“
Erweiterter Vorstand:
Dr. med. Rainer Reiss, Dr.med. Bernhard Haag, Dr. Med. Peter Lackner
Autor: Der Neue Hippokrates
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