Ausbildung, Forbildung, Weiterbildung?
Es herrscht ein Wirrwarr der Begrifflichkeit in der medizinischen Aus-, Weiter- und Fortbildung. Was ist noch mal was? „Was zahlt Ihnen denn Ihr Ausbilder für ein Gehalt?“, fragte mich erst kürzlich ein Arzt-Kollege. Ausbildung? Diese habe ich doch vor vier Jahren mit meinem Studium abgeschlossen. Die Promotion habe ich auch seit etwa dieser Zeit hinter mir und trage seitdem meinen „Dr. med.“ Offiziell nennt sich die Spezialisierungsphase nach dem Studium zum Facharzt „Weiterbildung“. Doch nicht selten wird das außerdem noch mit der „Fortbildung“ durcheinandergeworfen. So hörte ich vor einiger Zeit einen Arzt sagen, er habe die „Fortbildungserlaubnis für fünf Jahre“. Allein beim Lesen dieser Zeilen wird mir schwindelig, und ich kenne mich hier inzwischen ganz gut aus. Woher kommt das? In den meisten Berufen ist „Weiterbildung“ und „Fortbildung“ nicht so klar voneinander getrennt.
Nun noch mal ganz langsam. In der Medizin ist
- die Ausbildung das Medizinstudium, das mit dem Staatsexamen abgeschlossen wird
- die Weiterbildung die Spezialisierungsphase der fertigen, voll zugelassenen Ärzte nach dem Studium, wenn sie die hohen Weihen des Facharztwissens erlangen wollen. Inzwischen müssen alle Kassenärzte mit eigener Zulassung „Fachärzte“ sein, also auch die Hausärzte, die Fachärzte für Allgemeinmedizin sind. In den Krankenhäusern muss man Facharzt sein, um Oberarzt oder Chefarzt werden zu können.
- Die Fortbildung dient dazu, sich auf den neuesten Stand zu bringen oder sein Wissen in einem Wissensgebiet zu vertiefen.
Wenn selbst die Ärzte nicht in der Lage sind, die drei Ausdrücke auseinander zu halten, wie soll sich dann der normale Bürger damit zurechtfinden? Vielleicht sollten wir einmal darüber nachdenken zumindest den Begriff der Weiterbildung durch „Spezialisierung“ zu ersetzen. Dann wird klarer, dass es sich um Ärzte handelt, die ihr Studium abgeschlossen haben und die sich nur noch auf ein Fachgebiet spezialisieren. Damit würden auch Begriffe wie „Weiterbildungsermächtigung“ wegfallen, die mich immer irgendwie an das „Ermächtigungsgesetzt“ erinnert. Vielleicht wird hier einmal dafür „Spezialisierungserlaubnis“ stehen und die Ärzte in dieser Phase „Arzt/Ärztin in Spezialisierung“ oder AiS heißen. Dann wäre vieles klarer.
Autor: Christian Haffner
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