Existenzgründungszuschuss abgeschafft?
Klammheimlich und ohne öffentliche Diskussion soll offensichtlich der Existenzgründungszuschuss zum 1.1.2011 abgeschafft werden. Das teilte die Agentur für Arbeit, Frankfurt Süd mit. Bisher ist es so, dass das Arbeitslosengeld I über 9 Monate während des Aufbaus einer eigenen Existenz weiterbezahlt wird, wenn man zuvor arbeitslos war. Ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich selbständig machen wollen.
Dies betrifft zum Beispiel auch Ärzte in der Weiterbildung Allgemeinmedizin, die ihre Pflichtzeit absolviert haben, aber ihre Facharztprüfung noch nicht ablegen konnten. Die Ärztekammer behält sich vor, innerhalb der folgenden drei Monate zur Prüfung einzuladen, ein Arbeiten als Arzt in Weiterbildung ist in den meisten Fällen nicht mehr, ein Arbeiten als Facharzt noch nicht möglich. Zur Praxisgründung notwendige Investitionen konnten bisher durch den Existenzgründungszuschuss abgefedert werden.
Mangels Alternativen und einer derart kurzfristigen Abschaffung der Fördergelder haben danach alle, die für die nächste Zeit eine selbständige Arbeit geplant haben, nur noch schwer die Möglichkeit, ihre Startphase auf andere Weise zu organisieren. Hier muss die Bundesregierung sich die Frage gefallen lassen, ob sie Selbständigkeit erschweren möchte, um mehr Bürger in abhängige Beschäftigung zu zwingen. Doch gerade die Selbständigen sind Arbeitgeber für viele, die sonst keine Arbeit finden und Arbeitslosengeld beziehen würden. Eine abschließende Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales steht noch aus.
Wenden Sie sich direkt an die Ministerien, um dort gegen die wohl geplante Abschaffung zu protestieren unter: ursula.vonderleyen@bmas.bund.de
Autor: Der Neue Hippokrates
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