W E R B U N G
Deutschland braucht ein Whistleblower-Gesetz!




Wikipedia definiert Whistleblower so:

Ein Whistleblower (abgeleitet vom englischen „to blow the whistle“, auf deutsch wörtlich etwa „die Pfeife blasen“) ist ein Hinweisgeber, der Missstände, illegales Handeln (z. B. Korruption, Insiderhandel) oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz oder auch beispielsweise bei einer medizinischen Behandlung erfährt, an die Öffentlichkeit bringt

(siehe: Whistleblower)

Beispiele gibt es zahlreiche, nicht nur die durch Wikileaks veröffentlichten Beweise, dass die USA in Afghanistan weiterhin trotz Verbote Streubomben einsetzen, auch die Aufdeckung des Gammelfleischskandals. Ebenso Infos über das Gefangenenlager Guantanamo und über die Folter der Gefangenen in Abu Graib sind Whistleblowern zu verdanken. Weitere Infos:

Whistleblowernetzwerk
Dok Zentrum

Auf das Gesundheitswesen angewendet bedeutet dies, dass unhaltbare Zustände z.B. in den Kliniken, den Altersheimen ans Tageslicht kommen könnten, wenn es Leute mit Zivilcourage gäbe. So gibt es immer wieder Hinweise, dass besonders in öffentlichen Krankenhäusern, die privatisiert wurden und seitdem gewinnorientiert sind, unhaltbare Zustände herrschen. Zum Beispiel wurden Ärzte direkt nach dem Studium ohne Einarbeitung und Erfahrung bereits in der ersten Woche alleine in Hausdienste geschickt. Überlastung und fehlende Betreuung haben nach Angaben mindestens zu Schäden an Patienten geführt, von Todesfällen wird gemunkelt.

Und genau hier ist unser Problem in Deutschland: Das "Betriebsgeheimnis" und die "Loyalität" gegenüber dem Arbeitgeber wird meist höher bewertet als das Gemeinwohl und das allgemeine Interesse. In anderen Ländern werden Whistleblower geschützt und dürfen nicht so einfach wie hier verklagt oder entlassen werden.

Und jetzt der ENTSCHEIDENDE Unterschied zu Denunzianten. Hier sind wir in Deutschland wegen unserer doppelten Vergangenheit mit Drittem Reich und der DDR sehr sensibilisiert. Whistleblower-Gesetze schützen keine Denunzianten. Es gibt Voraussetzungen, dass z.B. Gespräche mit Vorgesetzen, Geschäftsführungen usw. geführt worden sind, bevor die Öffentlichkeit oder der Staatsanwalt informiert worden ist uvm. Außerdem muss das allgemeine Interesse groß genug sein. In Großbritannien gibt es den Public Interest Disclosure Act 1998

Public Interest Disclosure Act von 1998, der Whistleblower schützt.

In Monitor (ARD) gab es gestern z.B. einen Bericht über eine Altenpflegerin, die die unhaltbaren Zustände in dem Heim, in dem sie arbeitete, nicht mehr tolerieren wollte. Die Personaldecke war so dünn, dass die Bewohner nicht mehr richtig versorgt waren, Wunden unbehandelt blieben usw. Trotz intensivster Gesprächsversuche erreichte sie keine Lösung. Sie zeigte schließlich nach intensiven Verhandlungsversuchen die Heimleitung an, es gab eine Überprüfung, die die Mißstände bestätigte. Die Altenpflegerin wurde entlassen und kämpft seit 5 Jahren auf dem Rechtsweg gegen ihre Entlassung. Die Richter bewerten die Loyalität zum Arbeitgeber und das Betriebsgeheimnis höher als das Wohl der alten Menschen. Das darf meiner Meinung nach nicht sein. Hier muss ein deutsches Whistleblower-Gesetz her, um Mißständen vorzubeugen.


Autor: Der Neue Hippokrates