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			Schlechtere Versorgung durch Ärzteregresse 
			
  Das  Sozialgesetzbuch  V  schreibt  die  sogenannten  Wirtschaftlichkeitsprüfungen  von  Ärzten  vor.  Dabei  werden  eine  Vielzahl  an  Vorschriften    geprüft,  meist  erst  mehrere  Jahre  später.  Es    werden  zum  Beispiel  2%  der  Ärzte  zufällig  ausgesucht  und  ihre  Verordnungen  in  einem  bestimmten  Bereich  kontrolliert.  Dies  ist  jetzt  einem (...) hessischen  Kollegen  so  gegangen,  dem  seine  Krankengymnastikverordnungen  von  2014  um  die  Ohren  gehauen  wurden.  Zu  Unrecht,  wie  er  findet  und  das  auch  begründen  kann.  Die  Prüfer  hätten  Krankengymnastikrezepte  moniert,  die  er  bei  klassischen  Erkrankungen  wie  Parkinson  oder  Bandscheibenvorfällen  oder  anderen  schwerkranken  Patienten  verschrieben  habe.  Nun  soll  er  5500  Euro  zurückzahlen. 
 
Dies  ist  nur  ein  Fall  von  vielen.  Die  Krankenkassen  suchen  in  den  Verordnungen  der  Ärzte  mit  ihren  Juristen  nach  Möglichkeiten,  Geld  von  den  Ärzten  zurückzufordern  und  damit  zu  Lasten  von  Ärzten  und  Patienten  Gewinn  zu  machen.  „Es  gibt  noch  ein  enormes  Einsparpotential“,  sagte  neulich  erst  ein  Entscheidungsträger  der  gesetzlichen  Krankenkassen.  Dabei  haben  die  Krankenkassen  gerade  einen  Überschuss  von  2,5  Milliarden  erwirtschaftet.  Sie  wollen  aber  noch  mehr.    Dabei  wird  auch  infrage  gestellt,  ob  der  Patient  überhaupt  unbedingt  Krankengymnastik  gebraucht  hätte.  Damit  wird  in  die  ärztliche  Entscheidungsfreiheit  massiv  durch  Einschüchterung  eingegriffen  und  die  Patientenversorgung  verschlechtert.  Dieses  Drohinstrument,  das  drakonische  Ausmaße  annehmen  kann,  verhindert  auch  die  Niederlassung  von  jungen  Ärzten  in  den  Praxen.  Und  bekanntermaßen  gibt  es  ja  auf  dem  Land-  und  bald  auch  in  der  Stadt,  Ärztemangel.  Rechnerisch  sind  die  meisten  Städte  zwar  noch  nicht  betroffen.  Das  liegt  aber  auch  daran,  dass  die  sogenannte  Bedarfsplanung,  wo  wieviele  Ärzte  benötigt  werden,  von  1996  und  damit  hoffnungslos  veraltet  ist. 
 
Dass  es  eine  Steuerung  der  ärztlichen  Verordnungen  geben  muss  ist  klar.  Dass  die  Ärzte  mit  ihrem  Privatvermögen  haften  müssen  und  um  ihre  Existenz  fürchten  müssen,  ist  aber  in  der  Welt  einmalig.  Es  gibt  viele  Lösungsansätze  es  besser  zu  machen.  Bei  den  Arzneimittelverordnungen  ist  es  zum  Beispiel  die  Positivliste.  Es  gibt  Medikamente,  die  der  Arzt  verschreiben  kann  und  welche,  die  der  Arzt  nicht  verschreiben  kann.  Auch  bei  Heilmittel  gibt  es  international  oft  klare  Regeln  ohne  Ärztehaftung,  die  gut  funktionieren.  Auch  dürfen  Physiotherapeuten  vielerorts  nach  Regeln  auch  selbst  Physiotherapie  verschreiben,  wie  zum  Beispiel  in  der  Niederlanden. 
 
Für  das  Wohl  müssen  Ärzteregresse  abgeschafft  und  durch  andere,  international  bewährte  und  transparente  Steuerungsinstrumente  ersetzt  werden.  Damit  könnte  sowohl  der  Ärztemangel  auf  dem  Land  behoben  und  in  der  Stadt  verhindert    als  auch  die  Patientenversorgung  auf  hohem  Niveau  gesichert  werden. 
 
Wir  rufen  alle  Ärzte  auf,  uns  ihre  Erfahrung  mit  Regressen  mitzuteilen  und  dieses  Thema  zu  diskutieren.    Gerne  hier  über  die  Kommentarfunktion  oder  per  Mail  an  der-neue-hippokrates@gmx.de   
					
  
					
					
				
			
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